Für die Strasse/Schiene
Die internationale Beförderung für Gefahrgut im Landtransport erfolgt in Europa und angrenzenden Nachbarländern nach den Vorschriften des ADR für die Strasse (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) sowie das RID für die Schiene (Règlement concernant le transport international ferroviaire des marchandises Dangereuses). Die Schweiz implementiert diese beiden international gültigen Gefahrgut-Transportvorschriften über die nationale Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) sowie die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD).
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